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Die Pflege-Lücke mit privaten Zusatzversicherungen schließen


Pflege, Pflegende Angehörige, Pflegeversicherung
Foto: pixabay


Immer mehr Menschen sind im Alter auf professionelle Pflege angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob sie ambulant oder stationär erfolgt. Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft dabei, die wichtigsten Maßnahmen zu finanzieren. Als Teilkaskoversicherung übernimmt sie jedoch nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert Euro – muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Das kann schnell das Einkommen übersteigen und die Ersparnisse aufbrauchen. Im Übrigen sind auch die Kinder verpflichtet, im Rahmen des Elternunterhalts für die Kosten einzustehen. Erst dann springt der Staat ein und zahlt Hilfe zur Pflege.


Wer ausreichend für den Pflegefall vorsorgen will, sollte daher Maßnahmen ergreifen, um die Finanzierungslücke zu schließen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Ersparte so anzulegen, dass laufende Entnahmen möglich sind. Eine Pflege-Zusatzversicherung kann ein weiterer Baustein sein. Sie deckt Kosten ab, die die Pflichtversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Verbraucher können dabei zwischen drei verschiedenen Modellen wählen: der Pflegekosten-Versicherung, der Pflege-Rentenversicherung und der Pflegetagegeld-Versicherung.

Ähnlich wie bei der Riester-Rentenversicherung fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung mit dem sogenannten Pflege-Bahr. Auch Kombi-Produkte sind zu haben.  


Leistungen mitunter erst nach Wartezeit

Der private Pflegezusatz ist eine reine Risikoabsicherung für den Pflegefall. Das bedeutet: Es gibt kein Geld zurück, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht eintritt. Im Pflegefall ist der Versicherer dann aber gesetzlich verpflichtet, die Aufwendungen im vereinbarten Umfang zu erstatten oder das vereinbarte Tagegeld zu leisten. Mitunter verabredet die Versicherungsgesellschaft mit dem Kunden auch eine mehrjährige Wartezeit. Vor dieser Zeit kann der Versicherte keine Leistungen beanspruchen. Tritt die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall ein, entfällt die Wartezeit in der Regel. Etliche Tarife verzichten auch ganz darauf.


Privater Pflegezusatzschutz in drei Varianten

Die Wahl des passenden Modells ist wichtig. Privater Pflegeschutz wird in drei Varianten angeboten:


1. Tagegeld auch für privat organisierte Pflege

Die Pflegetagegeld- oder Pflegetage-Versicherung ist die beste Lösung für die privat organisierte Pflege. Dabei wird eine feste Summe pro Tag gezahlt – unabhängig von konkreten Pflegeleistungen. Je nach Tarif gibt es die gleiche Leistung für häusliche und stationäre Pflege oder ein geringeres Tagegeld für die Pflege zu Hause. Die Höhe des vereinbarten Tagegelds hängt außerdem von den gezahlten Beiträgen und vom Pflegegrad ab. Die Zahlungen setzen daher eine festgestellte Pflegebedürftigkeit voraus. Ein Nachweis der tatsächlichen angefallenen Kosten ist für den Erhalt der Unterstützung dagegen nicht nötig. Darin ähnelt dieser Pflegezusatztarif der Krankentagegeld-Versicherung.


2. Pflegekosten-Police nur für kommerzielle Pflege  

Die Pflegekosten-Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung deckt diese Zusatzversicherung in der Regel nicht ab. Die Police stockt die gesetzliche Pflegeversicherung – abhängig vom gewählten Tarif und der Beitragshöhe – um einen bestimmten Prozentsatz auf. Es handelt sich also um eine Pflege-Ergänzungsversicherung. Da anders als bei der Pflegetagegeld-Versicherung kein fester Betrag gezahlt wird, ist ein Nachweis der angefallenen Pflegekosten in jedem Einzelfall nötig. Das Höchstalter bei Versicherungsbeginn liegt meist zwischen 50 und 65 Jahren.  


Die Pflegekosten-Versicherung beteiligt sich nur an Pflegeleistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind. Der pflegebedürftige Mensch kann also nicht frei über das Geld verfügen. Außerdem ersetzt die Versicherungsgesellschaft nur Kosten für eine professionelle Pflegedienstleistung. Übernehmen Angehörige die Pflege, gibt es also überhaupt nichts oder nur einen sehr geringen Betrag. Die Zusatzpolice eignet sich daher nur für Versicherte, die im Pflegefall von einem professionellen Pflegedienst betreut werden wollen. 


3. Sonderfall Pflege-Rentenversicherung  

Ein Sonderfall ist die Pflege-Rentenversicherung. Dabei zahlt der Versicherer ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Bezieher von Geldleistungen aus einer Pflege-Rentenversicherung können wie bei der Pflegetagegeld-Versicherung frei über das erhaltene Geld verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeleistung im Heim oder zu Hause erbracht wird. Wie andere Rentenversicherungen auch sieht die Pflege-Rentenversicherung eine Zahlung der Leistungen bis zum Lebensende vor – allerdings nur, wenn der Pflegefall eintritt.


Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Zusatzschutz

Der Staat fördert mit dem „Pflege-Bahr“ ausschließlich Pflegetagegeld-Versicherungen. Eine Bedingung für die Förderung ist, dass niemand abgelehnt werden darf. Der Versicherer führt also keine Gesundheitsprüfung durch. Außerdem muss Versicherten mit Pflegegrad 5 mindestens ein Pflegegeld von 600 Euro im Monat gezahlt werden. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 sind gestaffelt, sie müssen bei geförderten Tarifen mindesten 10, 20, 30 bzw. 40 Prozent des insgesamt versicherten Pflegegelds betragen. Sind diese Kriterien erfüllt, haben Versicherte einen Anspruch auf Förderung von 5 Euro im Monat, wenn sie selbst mindestens 10 Euro monatlich in ihre Pflege-Zusatzversicherung einzahlen.


Ein Vorteil der mit dem Pflege-Bahr geförderten Zusatzversicherung: Der Versicherte muss sich nicht selbst um die Förderung kümmern. Die Versicherung kalkuliert den Zuschuss ein und beantragt die monatliche Zulage von 5 Euro bei der Zulagenstelle. Diese prüft dann, ob bereits eine Förderung beantragt wurde. Trotz der staatlichen Förderung reicht das Tagegeld im Pflegefall jedoch oft nicht aus. Der Pflege-Bahr ist also nur ein weiterer Baustein, um die Versorgungslücke zu schließen. Viele Versicherer bieten daher auch Kombi-Tarife an, mit einem geförderten und einem nicht geförderten Teil.


Nachweis der Pflegebedürftigkeit nötig

Um Mittel aus einer privaten Pflegezusatzversicherung zu erhalten, müssen Leistungsempfänger nachweisen, dass sie pflegebedürftig sind. Am einfachsten ist das, wenn sich der private Pflegeversicherer an den Pflegegraden der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Die Gesundheitsprüfung erfolgt dann durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, weitere Nachweise oder Untersuchungen entfallen. Da ein verbesserter Gesundheitszustand auch zum Wegfall der Pflegebedürftigkeit führen kann, behalten sich einige Versicherungsgesellschaften jedoch vor, den Patienten selbst untersuchen zu lassen. Solche Verträge sind nicht empfehlenswert.  

Pflegebedürftig sind nach dem Sozialgesetzbuch Menschen, „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird seit Januar 2017 in fünf Pflegegrade unterteilt. Entscheidend für die Einteilung ist der Umfang, in dem der Pflegebedürftige Hilfe benötigt.


Das ändert sich durch die Pflegereform 2017

Der Gesetzgeber hat das System der Pflegestufen zum 1. Januar 2017 vollständig überarbeitet: Das zweite Pflegestärkungsgesetz überführt die bisher drei Pflegestufen in insgesamt fünf Pflegegrade. Die wichtigste Änderung ist die Integration der Sonderleistungen für Demenzkranke in die Pflegesystematik, die dadurch im Regelfall deutlich mehr Leistungen erhalten. Die meisten privaten Pflegeversicherer passen auch bereits abgeschlossene Zusatzverträge an die neue Einteilung an. Denn bei vielen Verträgen hängen die Zahlungen von der Einstufung der Pflegebedürftigkeit ab.

Anpassung der Pflegestufen seit Januar 2017


Pflegestufe bis Ende 2016 neuer Pflegegrad seit 2017

Stufe 0 mit Demenz Grad 2

Stufe I Grad 2

Stufe I mit Demenz Grad 3

Stufe II Grad 3

Stufe II mit Demenz Grad 4

Stufe III Grad 4

Stufe III mit Demenz Grad 5

Härtefall Grad 5


(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: Januar 2018))


Die Versicherer müssen alle mit Pflege-Bahr geförderten Tarife bis zum 1. Januar 2017 umstellen. Bei ungeförderten Verträgen erfolgt die Anpassung an das neue System freiwillig. Eine Umfrage von Finanztip unter den größten privaten Pflegeversicherern hat jedoch ergeben, dass alle befragten Anbieter ihre Tarife an das neue System anpassen wollen. Dabei muss der Versicherer bei allen Verträgen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz insgesamt nicht geringer ist als vor der Umstellung. Ein unabhängiger Treuhänder prüft, ob die Umstellung angemessen ist, und muss ihr zustimmen, damit sie wirksam wird.

Die Auswirkungen der Reform unterscheiden sich je nach Art der Zusatzversicherung.


Pflegetagegeld-Versicherung: Die Höhe des versicherten Tagegelds richtet sich in vielen Tarifen nach der Pflegestufe. Hier nehmen die Versicherer eine prozentuale Umrechnung auf die neuen Pflegegrade vor. Pflegekosten-Versicherung: Der Versicherer stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, um einen vereinbarten Prozentsatz auf. Das bleibt auch künftig so: Steigen die Leistungen der Pflegekasse, steigt auch der Zuschuss. Pflege-Rentenversicherung: Wer eine Pflegerente erhält, bekommt diese auch weiterhin in der vereinbarten Höhe. Die Einführung von Pflegegraden ändert daran erstmal nichts. Viele Tarife orientieren sich ohnehin nicht an diesem Stufenmodell.

Durch die automatische Überführung in die neuen Pflegegrade haben viele Versicherte auch Anspruch auf höhere Leistungen aus ihren Pflegezusatzverträgen.

Beispiel: Wer bislang in die Pflegestufe I eingruppiert war und zudem noch, etwa aufgrund einer Demenz, in seiner „Alltagskompetenz“ eingeschränkt ist, bekommt künftig den Pflegegrad 3. Das monatliche Pflegegeld der Pflegekasse steigt dadurch von 316 auf 545 Euro. Hat der Pflegebedürftige eine Pflegekosten-Versicherung über 100 Prozent abgeschlossen, verdoppelt der Versicherer diesen Betrag. Auch bei einer Pflegetagegeld-Versicherung sind die Sätze für den Pflegrad 3 höher als bislang auf der Stufe I.


Beiträge steigen durch Umstellung deutlich

Doch die Verbesserungen haben auch ihren Preis: Alle von Finanztip befragten Anbieter erhöhen im Zuge der Umstellung die Prämien. Besonders bei der Pflegekosten-Versicherung und den mit Pflege-Bahr geförderten Pflegetagegeld-Tarifen steigen die Beiträge zum Teil deutlich. Viele Versicherer haben angegeben, die Beiträge um rund ein Fünftel zu erhöhen. Bei den ungeförderten Pflegetagegeld-Tarifen fallen die Prämienaufschläge je nach Tarif, Tarifstufe und Eintrittsalter sehr unterschiedlich aus.

Tipp: Wer mit der Erhöhung seiner Prämie nicht einverstanden ist, sollte die Pflege-Zusatzversicherung nicht einfach kündigen. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter gehen bereits eingezahlte Beiträge verloren, außerdem muss sich der Versicherte erneut einer Gesundheitsprüfung stellen. Besser ist es da oft, in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter zu wechseln oder im selben Tarif einen geringeren Leistungsumfang - mit entsprechend niedrigeren Beiträgen - zu vereinbaren.


Vorerkrankungen bei Abschluss korrekt angeben

Wer eine ungeförderte Pflege-Zusatzversicherung abschließt, sollte alle Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Insbesondere Vorerkrankungen dürfen Kunden dem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Zwar droht dann gegebenenfalls ein Risikozuschlag auf die Prämie. Doch wenn falsche oder fehlende Angaben später ans Tageslicht kommen, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherte keine oder deutlich reduzierte Leistungen im Pflegefall erhält.

Tipp: Je früher Sie den privaten Zusatzschutz abschließen, desto niedriger ist Ihr monatlicher Beitrag. Der Grund ist einfach: Ältere Menschen und solche mit gesundheitlichen Problemen müssen Risikozuschläge akzeptieren. Auch die kürzere Ansparphase trägt zur höheren Prämie bei.


Möglichkeit einer Beitragspause vereinbaren

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Versicherte jedoch bedenken: Wenn sie die Beiträge nicht mehr zahlen können, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Nur wenige Versicherer bieten an, den Vertrag für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren kostenfrei ruhen zu lassen.  

Bei geförderten Verträgen hat der Versicherte zwar einen Anspruch auf eine dreijährige Beitragspause, allerdings nur, wenn er hilfebedürftig im Sinne Sozialgesetzbuchs ist. Liegt keine Hilfebedürftigkeit vor, kommt es auch in diesem Fall auf die Vertragsbedingungen an.  

Bei einer Pflegekosten-Versicherung oder einem Pflegetagegeld-Vertrag gehen im Kündigungsfall die eingezahlten Prämien verloren. Auch bei der Pflege-Rentenversicherung gibt es nur einen Teil der Beiträge zurück, wenn der Kunde schon einige Jahre eingezahlt hat. Es ist also ratsam, zuerst eine niedrige monatliche Prämie zu vereinbaren. Sollte der Versicherte später feststellen, dass die Police nicht ausreicht, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen, lässt der Versicherungsschutz jederzeit noch aufstocken.


Pflege-Zusatzvertrag muss zum Versicherten passen

Welche Zusatzversicherung die richtige ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wer bereits eine Vorerkrankung hat, sollte eine mit dem Pflege-Bahr geförderte Versicherung abschließen, da dafür kein Gesundheitstest nötig ist. Mitunter ist auch eine Kombination aus geförderter und nicht geförderter Zusatzversicherung sinnvoll.  

Das Pflegetagegeld ist die flexiblere Form der privaten Pflegeversicherung. Allerdings ist die Höhe der Zahlung nur an die Pflegestufe gekoppelt – und nicht an die tatsächlichen Kosten. Die Pflegekosten-Versicherung wiederum schließt zahlreiche Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Pflege durch Lebenspartner oder Verwandte nicht ein. Oft genügt es daher, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die erst ab Pflegestufe 3 zahlt – also wenn es besonders teuer wird.





Quelle: finanztip.de


https://www.finanztip.de/pflegezusatzversicherung/#c32739

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