Wegen der Lohnentwicklung steigen die Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2020 besonders stark. Gutverdiener kostet das bis zu 552 Euro mehr im Jahr.
Es ist die übliche Beitragserhöhung durch die Hintertür und ohne jegliche politische Aufregung: Wegen neuer Bemessungsgrenzen haben Gutverdiener und ihre Arbeitgeber im nächsten Jahr mehr für die gesetzliche Kranken-, Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Allerdings fällt der Aufschlag wegen der gestiegenen Durchschnittskommen im Land diesmal besonders happig aus.
Betroffen sind alle Beschäftigten mit mehr als 4538 Euro im Monat
Betroffen sind alle Beschäftigten mit mehr als Betroffen sind alle Beschäftigten, die im Jahr mehr als 54.450 Euro beziehungsweise knapp 4538 Euro im Monat verdienen. Je nach Gehalt kann die stillschweigende Beitragserhöhung für sie nach den geltenden Sätzen bis zu 551,76 Euro im Jahr ausmachen – die kassenindividuellen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherer noch gar nicht eingerechnet.
In der gleichen Größenordnung werden die Arbeitgeber belastet, da sie für ihre Beschäftigten die Hälfte der Sozialbeiträge aufzubringen haben. Mit der Bemessungsgrenze steigt übrigens auch der Arbeitgeberzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer entsprechend.
Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln den Teil des Einkommens, auf den Sozialbeiträge entrichtet werden müssen. Sie orientieren sich an der Einkommensentwicklung und werden jährlich neu errechnet. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese Grenze nun bundeseinheitlich um 150 Euro auf 4687,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich im Westen monatlich um 200 auf 6900 Euro – und im Osten sogar gleich um 300 Euro auf 6450 Euro im Monat.
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Quelle:
http://www.xing-news.com/reader/news/articles/2688376?cce=em5e0cbb4d.%3A4xCc8bxl6hY2BpG8lLptAO&link_position=digest&newsletter_id=51416&toolbar=true&xng_share_origin=email
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