EU-weite Altersvorsorge mit PEPP
Die EU hat sich darauf geeinigt, eine neue, europaweite Sparmöglichkeit einzuführen, die die gesetzliche, betriebliche und nationale Altersvorsorge ergänzt.
Vom Ziel einer funktionierenden Kapitalmarktunion ist die EU noch ein ganzes Stück entfernt. Ein Hauptgrund dafür sind die zum Teil sehr unterschiedlichen nationalen Steuer-, Kapitalmarkt- und Sozialgesetzgebungen. Doch die Politiker in Brüssel arbeiten daran. Sie sind sich bewusst, dass man nicht auf der einen Seite die Grenzen für Dienstleistungen niederreißen kann und es auf der anderen Seite den Menschen in der EU nicht einmal möglich ist, Versicherungen über die Grenzen mitzunehmen und private Altersvorsorge unabhängig vom Wohnsitz zu betreiben.
Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer europaweit einheitlichen Altersvorsorge ist die EU nun gegangen. Sie hat sich auf die Einführung eines europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts (Pan-European Personal Pension Product = PEPP) geeinigt, das die gesetzliche und der betriebliche Altersvorsorge durch eine private Vorsorge als dritte Säule ergänzen soll. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Richtlinie vorgeschlagen, die nun von den Mitgliedstaaten und vom EU-Parlament verabschiedet werden muss.
So soll PEPP funktionieren
Das neue Produkt soll die nationale private Altersvorsorge weder ersetzen noch harmonisieren, sondern ergänzen. Die Grundidee lässt sich so zusammenfassen: Versicherungsgesellschaften, Banken, betriebliche Pensionskassen, Fonds und Vermögensverwalter, die in der EU zugelassen sind, können PEPPs anbieten. Die Produkte müssen bestimmte Standards erfüllen und von der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA in Frankfurt genehmigt werden. Auf dieser Basis können die Produkte in der ganzen EU vertrieben werden, die erhalten einen sogenannten „EU-Pass“. Der Effekt: Sparer, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, können ihre private Altersvorsorge quasi „mitnehmen“ und weiter in dasselbe Produkt einzahlen. Das ist bei den nationalen Angeboten bislang kaum möglich.
Die regulatorischen Herausforderungen
Das Regelwerk für das neue Produkt muss dafür sorgen, dass PEPPs in der Praxis einige Hürden nehmen können. Denn die aktuelle Situation sieht so aus: Der europäische Markt für die private Altersvorsorge ist zersplittert. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die die Entwicklung eines EU-weiten Marktes behindern. In einigen Mitgliedstaaten gibt es praktisch keinen Markt. Die Auswahl der Produkte, die auf Kapitalmarktinstrumenten basieren, ist meist begrenzt. Dies führt zu höheren Kosten für die Sparerinnen und Sparer und zu einer mangelnden Liquidität der Märkte. Auch die Besteuerung solcher Produkte ist je nach Staat unterschiedlich.
Einheitliche Struktur für unterschiedliche Märkte
Damit die Idee funktioniert, müssen PEPP-Anbieter laut dem aktuell ausgearbeiteten EU-Entwurf für Kunden, die im Verlaufe ihres Lebens in mehreren EU-Staaten leben, sogenannte nationale „PEPP-Kammern“ einrichten. Beispiel: Arbeitet ein deutscher Kunde einige Jahre in Spanien, zahlt er in dieser Zeit in eine spanische Kammer ein und wird nach den spanischen Vorschriften besteuert. In Ergänzung zum Gesetzgebungsvorschlag fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zudem in einer – rechtlich nicht bindenden – Empfehlung auf, bestehende Steuervergünstigungen für die nationale private Altersvorsorge künftig auch den PEPP zu gewähren, selbst wenn diese die auf nationaler Ebene geltenden Kriterien nicht gänzlich erfüllen. Ein wichtiger Punkt: Anbieter und Sparer werden am Ende der Vertragslaufzeit zwischen unterschiedlichen Auszahlungsoptionen wählen können. Angedacht sind die einmalige Auszahlung, regelmäßige Bezüge oder eine Kombination der beiden Optionen.
Vorteile für die Anbieter
Größenvorteile. Die Anbieter werden ihre PEPPs in mehreren Mitgliedstaaten vermarkten und die Vermögenswerte in effizienteren Pools zusammenlegen können.
Größere Reichweite. Über elektronische Vertriebskanäle werden die Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU erreichen können.
Grenzüberschreitender Vertrieb. Mit einem EU-„Produktpass“ werden Anbieter ihre PEPPs in mehreren Mitgliedstaaten verkaufen können.
Vorteile für die Sparer
Größere Auswahl. Sparer können aus einer Vielzahl von PEPPs auswählen und von einem stärkeren Wettbewerb profitieren. Sie können zwischen einer sicheren Standard-Anlageoption und Optionen mit verschiedenen Risikoprofilen wählen.
Verbraucherschutz. Die Verordnung wird gewährleisten, dass Kunden über die Eckpunkte eines PEPP informiert sind.
Anbieterwechsel. Die Kunden werden das Recht haben, spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss oder nach dem letzten Anbieterwechsel einen anderen Anbieter – im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat – zu wählen. Sie können auch öfter wechseln, wenn der PEPP-Anbieter zustimmt. Dabei wären die Gebühren gedeckelt.
Übertragbarkeit. Sparer werden auch nach einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat weiter Beiträge für ihr PEPP zahlen können.
Die nächsten Schritte
Der Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überarbeitet. Das Parlament und der Rat müssen dann den endgültigen Text noch annehmen.
Quelle: fundresearch.de, Matthias Arnim, 22.05.19
https://www.fundresearch.de/altersvorsorge/EU-weite-Altersvorsorge-mit-PEPP.php
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