Wenn Feuerwehr oder Polizei ausrücken müssen, kann das sehr teuer werden
Zwei Schadenbeispiele:
Deine Firma hat den Auftrag neue Treppengeländer zu installieren. Bei den erforderlichen Schweißarbeiten wird durch die Rauchentwicklung ein Feueralarm ausgelöst. Da es sich um einen größeren Gebäudekomplex handelt, rückt die Feuerwehr mit dem großen Löschzug an. Für den vergeblichen Einsatz macht die Stadt die Anfahrtskosten geltend. Schadenhöhe: ca. 3.500 Euro.
In einem großen Elektronikfachmarkt werden Beleuchtungselemente installiert, weshalb die Einbruchmeldeanlage deaktiviert wird. Die erste Kollegin am nächsten Morgen geht fälschlicherweise davon aus, dass die Alarmanlage noch nicht wieder aktiviert wurde und löst deshalb einen Alarm bei der aufgeschalteten Polizeidienststelle aus, die kurz darauf mit drei Streifenwagen vor Ort eintrifft. Wenige Tage später geht beim Elektrohändler eine Kostennote über knapp 1.400 Euro ein.
Wer kommt für die Kosten auf?
In der Haftpflichtversicherung gibt es bekanntermaßen einen grundsätzlichen Ausschluss für reine Vermögensschäden und für öffentlich-rechtliche Ansprüche. Somit würde in den beiden oben genannten Fällen keine Versicherung einspringen und der Verursacher des Fehlalarms (bzw. der betreffende Arbeitgeber) muss für den Kostenersatz aufkommen. Und auch wenn beispielsweise ein privater Sicherheitsdienst aktiv wird und dies in Rechnung stellt, greift der gewöhnliche Haftpflichtversicherungsschutz nicht, da es sich um einen Vermögensschaden handelt.
Mittlerweile verzichten schon immer mehr Gesellschaften auf diesen Ausschluss (vor allem im Baugewerbe, aber auch in guten Tarifen für Handwerksbetriebe werden diese Kosten mitunter übernommen). Trotzdem ist es in diesen Fällen sehr wichtig, dass im Versicherungsschein eindeutig ausgewiesen ist, dass dafür Deckung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen oder reinen Vermögensschäden besteht.
Das sollte in Deinen bestehenden Verträgen unbedingt geprüft werden!
Weitere Informationen rund um die Betriebshaftpflicht und mögliche Deckungskonzepte bekommst Du natürlich jederzeit von mir.
Fehlalarm ist auch im Privatbereich ein Thema!
Stell Dir beispielsweise folgende Situation vor:
Dein Nachbar verreist mit Kind und Kegel – und mit der Bahn! Am Hauptbahnhof in Frankfurt lässt die Ehefrau den ihr zugeteilten Koffer versehentlich am Bahnsteig stehen, als nach einem Umstieg die Weiterfahrt nach Köln ansteht. Der einsame Koffer erregt eine Stunde später die Aufmerksamkeit von anderen Reisenden, nicht zuletzt, weil die kleine Tochter nicht auf ihren analogen Lieblingswecker verzichten wollte. Da heutzutage immer mit Anschlägen gerechnet werden muss, wird vom Bahnpersonal die Bundespolizei alarmiert. Wenn jetzt auch noch der Bahnsteig oder der komplette Bahnhof gesperrt werden muss, Züge nicht abfahren können und die Sprengstoffspezialisten mit Hunden und Robotern anrücken müssen, um den Koffer zu untersuchen, dann stehen schnell Schadenersatzforderungen im mittleren fünfstelligen Bereich an.
Du wirst jetzt natürlich vollkommen zurecht sagen, dass diese Kosten ja normalerweise über eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies ist wohl für die ausgefallenen Züge etc. korrekt, !!! allerdings nicht für die Kosten für einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz!!! Hierbei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche, welche nicht von den Standardbedingungen erfasst sind und deshalb vom Kostenverursacher privat getragen werden müssen.
Aber keine Panik: Denn auch in diesem Fall kann man Vorkehrungen treffen. In diesem Zusammenhang kannst von meiner Expertise und speziellen Privathaftpflicht-Deckungskonzepten der VEMA profitieren:
Bei den Versicherern, wie AIG oder die BSG/Baloise sind öffentlich-rechtliche Ansprüche ausdrücklich mitversichert.
Einen Überblick über spezielle Privathaftpflicht-Deckungskonzepte und weitere Informationen bekommst Du jederzeit von mir!
(Quelle: Vema Newsletter Jan. 2023)
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