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Schäden durch Schlaglöcher: Wer zahlt die Reparatur?

Schlaglöcher, diese fiesen Überraschungen auf der Straße, können Autofahrern gehörig den Tag vermiesen. Du fährst gemütlich und plötzlich - Bam! Dein Auto hat eine ungewollte Begegnung mit einem Schlagloch, und Schäden sind an der Tagesordnung. Aber Achtung: hoffe nicht darauf, Schadensersatz vom Staat zu bekommen.



Was ist zu tun, wenn das Unglück passiert ist?


Ganz wichtig: Dokumentiere alles penibel! Wann und wie ist der Schaden entstanden? Wo genau liegt das Schlagloch? Existieren Warnhinweise oder -schilder? Schnapp dir dein Smartphone und fotografiere die Unfallstelle, das Schlagloch und die Blessuren an deinem Wagen. Diese Bilder können den bürokratischen Prozess mit deiner Kfz-Versicherung beschleunigen. Und wenn der Schaden größer ist oder das Schlagloch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, scheue dich nicht, die Polizei einzuschalten.


Welche Versicherung übernimmt die Kosten?


Die Vollkaskoversicherung ist dein Ritter in glänzender Rüstung bei Schäden durch Schlaglöcher. Aber Vorsicht, bevor du in Jubel ausbrichst, musst du deine Selbstbeteiligung berappen und dich auf eine mögliche Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse einstellen.



Die schauen bei Schlaglöchern weg, als wären sie unsichtbar. Die Haftpflicht ist für die Entschädigung von Unfallopfern zuständig, und die Teilkasko kümmert sich um Diebstahl, Wildunfälle oder Naturkatastrophen - aber nicht um Schlaglöcher.


Welche typischen Schäden können auftreten?


Kaputte Reifen, beschädigte Felgen, verbogenen Spurstangen, verzogenes Fahrwerk, beschädigte Radaufhängung, verändertes Fahrverhalten, Riss in der Ölwanne, verändertes Fahrverhalten, ... die Liste kann lang sein.


Kommt der Staat für Schlaglochschäden auf?


Theoretisch ist der Staat verpflichtet, Straßenschäden zu beseitigen, aber in der Praxis ist der Nachweis oft schwierig. Die Aussicht auf staatliche Entschädigung ist daher eher gering.


Und denk daran, auch wenn Warnschilder fehlen oder du vielleicht etwas zu flott unterwegs warst, kann die Wahrscheinlichkeit für Schadenersatz gegen Null gehen. Das Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung erschwert die Chancen auf staatliche Entschädigung zusätzlich.


In sehr seltenen Fällen haben Klagen Erfolg, wie 2006, als das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin Schlaglochschäden in Höhe von 403,63 Euro zusprach. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen. Doch solche Erfolge sind die Ausnahme, nicht die Regel.


Also, Augen auf und wachsam bleiben auf der Straße!

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