Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet eine monatlich festgelegte private Berufsunfähigkeitsrente finanzielle Absicherung. Doch diese Rente muss versteuert werden und es gehen Sozialbeiträge ab. Versicherungsmakler werden deshalb in Beratungsgesprächen regelmäßig gefragt, was von einer BU-Rente letztlich übrigbleibt. In einem aktuellen Artikel hat sich auch die Stiftung Warentest mit dem Thema beschäftigt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zweifellos die wichtigste Versicherung, um im Notfall seine Existenz abzusichern. Hat der Versicherte eine entsprechende Police abgeschlossen, erhält er monatlich eine festgelegte Berufsunfähigkeitsrente, bei Bedarf sogar bis zum Renteneintritt von derzeit 67 Jahren. BU-Renten werden vielfach zu niedrig abgeschlossen. Zu bedenken ist auch, dass bei einer Berufsunfähigkeitsrente nicht der volle Zahlbetrag bleibt, denn die Rente muss versteuert werden und es werden Sozialabgaben fällig. Darauf weist Stiftung Warentest in einem aktuellen Artikel hin und zeigt auf, wie viel von der Rente unterm Strich bleibt. Beispielhaft werden die Sozialabgaben für eine monatliche BU-Rente von 1.000, 1.500 und 2.000 Euro dargelegt. Dabei wird jeweils unterschieden, ob der Versicherte nur eine BU-Rente bekommt oder aber noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält bzw. eine Rente von der Berufsgenossenschaft bezieht.
Besteuert wird der Ertragsanteil
Zunächst stellt die Stiftung Warentest klar, dass die Steuern das geringste Problem sind. Denn selbst bei 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente fallen keine Steuern an. Besteuert wird nämlich nur der sogenannte Ertragsanteil. Für einen 39-Jährigen, der eine BU-Rente bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren erhält und sie somit 28 Jahre bezieht, beläuft sich der Ertragsanteil auf 29% der Rente. Also sind von 1.000 Euro Rente 290 Euro steuerpflichtig. Durch den Grundfreibetrag von 9168 Euro fallen keine Steuern an.
BU-Rente: Die Crux mit der Krankenversicherung
Wer nur eine private BU-Rente erhält, muss sich sich freiwillig krankenversichern, da er nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Laut Beispielrechnung der Stiftung Warentest werden bei einer monatliche BU-Rente von 1.000 Euro somit 180 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen fällig und es bleiben also 820 Euro Nettorente. Bei 1.500 Euro BU-Rente verringert sich die Nettorente durch die Sozialabgaben auf 1.231 Euro, bei einem Bruttobetrag von 2.000 bleiben nach Abzug 1.641 Euro.
Wenn eine Verletztenrente hinzukommt
Bezieht der Versicherte zusätzlich zur BU-Rente von 1.000 Euro – der Einfachheit halber sei dieses Beispiel herangezogen – auch eine Rente von der Berufsgenossenschaft (also eine Verletztenrente), in Höhe von 500 Euro, hat er eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (17,95% von BU- und Verletztenrente) bleiben ihm 1.231 Euro.
Erwerbsminderungsrentner fahren besser
Anders sieht es aus, wenn der Versicherte außerdem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält und zuvor in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu mindestens 90% gesetzlich krankenversichert war. Dann ist er nämlich als Erwerbsminderungsrentner pflichtversichert und es gehen nur von der Erwerbsminderungsrente Beiträge ab. Abgezogen werden die Hälfte des vollen Krankenversicherungsbeitrags und der volle Pflegeversicherungsbeitrag. Die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags trägt die gesetzliche Rentenversicherung. Auf die BU-Rente und die Rente von der Berufsgenossenschaft bzw. Verletztenrente werden keine Beiträge fällig.
Bezieht ein Versicherter zusätzlich zu seiner BU-Rente von 1.000 Euro, um bei dem gewählten Beispiel zu bleiben, und der Verletztenrente von 500 Euro noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 500 Euro, gehen also lediglich 54 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von der Erwerbsminderungsrente ab (pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner: 10,8% Gesamtbeitrag nur auf die Erwerbsminderungsrente). Von der Bruttorente von 2.000 Euro bleiben dem Versicherten 1.946 Euro. Bei privaten Krankenversicherten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sieht die Sache allerdings anders aus: Sie zahlen bei Berufsunfähigkeit ihren bisherigen Beitrag weiter. (tk)
Quelle: asscompact.de, 02.04.19
http://www.asscompact.de/nachrichten/stiftung-warentest-was-netto-von-der-berufsunfähigkeitsrente-übrigbleibt?from=2019-04-01%2007%3A30&to=2019-04-02%2008%3A30&pid=298572
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