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Zahl des Tages: 171

Euro zahlen freiwillig versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen zukünftig als Entree in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies ist nur ein Ergebnis des in der letzten Woche durch den Bundesrat final Versichertenentlastungsgesetzes.​


Bundesrat billigt Versichertenentlastungsgesetz

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Ab dem 01.01.2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung, einschließlich der momentan von den Arbeitnehmern allein zu tragenden Zusatzbeiträge, wieder je zur Hälfte. Am 23.11.2018 hat nun auch der Bundesrat das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt.


Das Gesetz sieht auch eine Entlastung von Selbstständigen mit geringen Einnahmen vor, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Mindestbeitrag halbiert sich für sie auf 171 Euro. Zudem werden Krankenkassen mit besonders hohen Reserven dazu verpflichtet, diese abzubauen. Die Rücklagen dürfen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Halten sich die Kassen nicht daran, so dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. (tos)




(Quelle: asscompact.de, 26. November 2018)

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